Rechtsprechung
VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.02.2000 - 4 K 121/99
- OVG Bremen, 12.12.2000 - 1 A 217/00
- VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
- VG Bremen, 29.12.2006 - 7 K 1774/06
- OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
- OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 S 15/07
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
- OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07
- BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165; 93, 1).Sich im Einzelfall ergebende Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates sind dabei im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl. BVerfGE 93, 1).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
Als ein Recht, das um des Kindes und dessen Persönlichkeitsentfaltung willen besteht, liegt es in seiner Struktur begründet, dass es in dem Maße, in dem das Kind in die Mündigkeit hineinwächst, überflüssig und gegenstandslos wird (vgl. BVerfGE 59, 360).Das elterliche Erziehungsrecht, das als pflichtgebundendes Recht ausschließlich dem Wohle des Kindes zu dienen hat (vgl. vorn), verleiht den Eltern zwar keine Freiheit im Sinne ungebundener Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 59, 360), sondern erstrebt im Innenverhältnis regelmäßig ein dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechendes Besprechen von Fragen der elterlichen Sorge, um ein Einvernehmen herzustellen (vgl. auch § 1626 Abs. 2 BGB).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
Allerdings darf der Staat auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen (vgl. BVerfGE 47, 46); er muss jedoch Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringen und darf keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben.
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165; 93, 1). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
Soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den von ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.2006, 2 BvR 1693/04). - VG Göttingen, 08.09.2005 - 2 A 257/04
Eingliederungshilfe zur Beschaffung einer Kraftfahrzeugs
Auszug aus VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
Der lediglich auf Vermutungen und keinerlei greifbare konkrete Anhaltspunkte (z. B. ärztliche Stellungnahmen, Atteste) gestützte Beweisantrag löst als sog. Beweisermittlungs- oder Ausforschungsantrag keine Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung aus (BVerwG, B. v. 31.01.2002, 7 B 92/01; JURIS; OVG Bremen, B. v. 29.06.2005, 2 A 257/04.A).